Karsten Kirchner
Dünenweg 10
25946 Wittdün auf Amrum
Telefon 04682-9688771
Mobil 0179-4899213
Fax 04682-9688772

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die oben beschriebene Ferienwohnung Strandhafer ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.

Die Ferienwohnung darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Mit dem Mietvertrag akzeptiert der Mieter die zum Anreisezeitpunkt geltenden Coronaregeln des Landes Schleswig-Holsteins. Änderungen der Coronaregeln führen nicht zur Möglichkeit der kostenlosen Stornierung des Mietverhältnisses.

  1. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Sollten Sie die Waschmaschine oder den Trockner nutzen wollen, so rechnen wir pro Gang der Waschmaschine 3,- Euro pro Gang des Trockners ebenso 3,- Euro ab.

Eine Anzahlung in Höhe von € 35,- ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

  1. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr übergeben. Der Zustand der Wohnung muss sich gemäß der vorliegenden Abreisecheckliste und je nach gewählter Leistung unter Punkt 3h befinden. Ansonsten behalten wir uns eine nachträgliche Berechnung der Reinigungskosten vor in Höhe von 20,- Euro pro angefangener Stunde vor.

  1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:       35,- Euro

Rücktritt ab dem 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:        30 % des Mietpreises,

Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn der Mietzeit:       80 % des Mietpreises.

Umbuchungsgebühr                                            35,- Euro

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

In diesem Fall bekommt der Mieter den Mietpreis erstattet abzüglich 35,- Euro Gebühr. Diese Gebühr wird auch fällig bei Verschiebung / Verkürzung des Reisetermins und der daraus folgenden Änderung des Mietvertrages.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Binden, Putztücher und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung etc.).

  1. Tierhaltung

Hunde dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

Das hauseigene Grundstück ist kein Hundeklo. Wir bitten Sie, mit Ihren Lieblingen für das große und kleine Geschäft das Grundstück zu verlassen.

  1. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  1. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Lärm ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.